Information zur Klasse T
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
a) 16 für bbH 40 km/h
b) 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM, L
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Vorbesitz einer anderen Klasse
Theorieunterrichts ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer 6 6
Unterricht
Gesamt 18 12
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem
Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.