Information zur MOFA-Prüfbescheinigung
Fahrzeugart - Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfmotor - auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dasss die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung.
Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädige od. dreirädige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABI. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Baueart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110cm).
Zugmaschinen die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stabler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern am Holmen geführt werden.
Mindestalter: 15
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten
Fahrerlaubnisrechts.
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Grundunterricht 6
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr