Information zur Klasse BE
Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung -
Vorbesitz erforderlich: B - Beinhaltet Klassen: Keine
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Schulung und Bundes- od. 3
Landesstraßen
Schulung auf Autobahnen od. 1
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
Schulung bei Dämmerung od. 1
Dunkelheit
Gesamt 5