Information zur Klasse B
Fahrzeugart PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht überschritten wird.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft
im Fahrbetrieb“ oder
ccc) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung -
Vorbesitz erforderlich: Nein - Beinhaltet Klassen: AM, L
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Vorbesitz einer anderen Klasse
Theorieunterrichts ohne mit*
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer 2 2
Unterricht
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Schulung und Bundes- od. 5
Landesstraßen
Schulung auf Autobahnen od. 4
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
Schulung bei Dämmerung od. 3
Dunkelheit
Gesamt 12