Information zur Klasse B / 197 

Ergänzende Information zur Klasse B mit Schlüsselzahl 197 

 

Theoretische Ausbildung und Prüfungen 

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede. 

 

Praktische Ausbildung und Prüfung 

 

Grundausbildung 

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden. 

 

Besondere Ausbildungsfahrten 

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auf einem Schaltfahrzeug stattfinden. 

 

Prüfungsvorbereitung/Prüfungsreifefeststellung 

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt. 

 

Feststellung der Prüfungsreife/Testfahrt 

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt. 

 

Praktische Prüfung 

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug satt.