Information zur Klasse B/196
in Verbindung mit Schlüsselzahl 196
Fahrzeugart - Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und Praktische Ausbildung:
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff 4 Unterrichtseinheiten á
90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff 5 Unterrichtseinheiten á
90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland-
& Autobahnfahrten))