Information zur Klasse A2
Fahrzeugart - Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) eine Motorleistung von nicht mehr als 35 KW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Vorbesitz einer anderen Klasse
Theorieunterrichts ohne mit*
Grundunterricht 12 6*
Klassenspezifischer 4 4*
Unterricht
Gesamt 16 10*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Vorbesitz einer anderen Klasse
Sonderfahrten ohne mit*
Schulung und Bundes- od. 5 3*
Landesstraßen
Schulung auf Autobahnen od. 4 2*
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
Schulung bei Dämmerung od. 3 1*
Dunkelheit
Gesamt 12 6*
* KEIN Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren