Information zur Klasse A1
Fahrzeugart - Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Vorbesitz einer anderen Klasse
Theorieunterrichts ohne mit*
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer 4 4
Unterricht
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Schulung und Bundes- od. 5
Landesstraßen
Schulung auf Autobahnen od. 4
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
Schulung bei Dämmerung od. 3
Dunkelheit
Gesamt 12