Information zur Klasse A
Fahrzeugart - Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW oder
c) 20 Jahre für Kraftfahrräder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Vorbesitz einer anderen Klasse
Theorieunterrichts ohne mit*
Grundunterricht 12 6*
Klassenspezifischer 4 4*
Unterricht
Gesamt 16 10*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Vorbesitz einer anderen Klasse
Sonderfahrten ohne mit*
Schulung und Bundes- od. 5 3*
Landesstraßen
Schulung auf Autobahnen od. 4 2*
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
Schulung bei Dämmerung od. 3 1*
Dunkelheit
Gesamt 12 6*
* KEIN Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren